Schutzkonzept

 

Schutzkonzept zur Sexualisierten Gewalt

Quelle: Evangelische Kirchengemeinde Lenzkirch-Schluchsee

 
Institutionelles Schutzkonzept
zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
für die Kirchengemeinde Lenzkirch-Schluchsee
 
 
 
 
                   Kontaktadresse:   Evangelische Kirchengemeinde
 
                   vertreten durch:   Pfarrerin Gabriele Heuß*
 
                                               Stellvertretende Vorsitzende im KGR*
                                               Sandra Bernhardt.
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im Kirchenbezirk Breisgau-Hochschwarzwald:
Dekan/in*:           Dekan Dirk Schmid-Hornisch
                            07633/ 92 55 70 13, dekanat.ekbh@kbz.ekiba.de
 
Schuldekan/in*:  Schuldekan Dirk Boch
                           07633/ 92 55 70 22
 
 
 
Hinweis: steht im laufenden Text bei den Funktionsbezeichnungen, deren aktuelle Inhaber          auf dieser Titelseite namentlich benannt sind.
 
Inhaltsverzeichnis
 
  1. Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde:                    Das sind wir, und das wollen wir                                                
2.   Potenzial- und Risikoanalyse:                                                                                                    Wir betrachten unsere Stärken und Schwächen          Seite 3+4                                
  1. Personalauswahl und Personalentwicklung:                                                                                 So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer
    Kirchengemeinde sicher          Seite 4+5                                                            
4.   Sensibilisierung und Fortbildung:                                                                                                                              So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden
über den Schutz vor sexuellem Missbrauch                                                                Seite 5
 
  1. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln:                                     
    Diese Grundregeln gelten für unseren Umgang miteinander                             Seite 6
 
  1. Beschwerdeverfahren:                                                                                                          Fragen und Kritik sind erwünscht                                                                     Seite 6+7
 
  1. Handlungsplan:                                                                                                                         Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird                         Seite 8-10
 
  1. Aufarbeitung:                                                                                                                               So arbeiten wir sexualisierte Gewalt auf                                                            Seite 11
 
  1. Partizipation und Qualitätsmanagement:                                                                                   So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer
    Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden                                                  Seite 11
 
  1. Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit:                                                                                      So machen wir unser Schutzkonzept öffentlich bekannt                                             Seite 11+12
 
  1. Beschluss:
    Wir stehen hinter dem Schutzkonzept und verantworten die Umsetzung                   12
 
 
1.Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde:
„Wir sind und wollen eine Gemeinde sein...die jeden annimmt wie er ist, die offen einlädt und in der alle ihren Platz finden.“- So steht es auf unserer Homepage. Diese Leitlinie prägt unser Selbstverständnis.
Jeder Mensch hat das Recht auf die Achtung seiner Würde und den Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. Darauf wollen wir achten, dafür wollen wir sensibel bleiben, damit niemand ausgegrenzt, unterdrückt oder in irgendeiner Form angegriffen wird. 
Dass es in der Vergangenheit auch in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen zu Übergriffen, Misshandlungen und sexualisierter Gewalt gekommen ist, schmerzt uns.
Respektvoller Umgang miteinander muss in unserer Kirchengemeinde immer wieder Thema sein und wir müssen sensibel bleiben. Besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene wollen wir vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen. Abhängigkeitsverhältnisse müssen erkannt und überdacht werden.
Wir sind ansprechbar – wir schauen hin – wir lassen uns ggf. von spezialisierten Stellen beraten.
Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Landeskirche.
An der Erarbeitung waren unter der Leitung von Pfarrerin Gabriele Heuß die Kirchengemeinderätinnen Sandra Bernhardt und Silvia Kern beteiligt. Abgestimmt wurde alles mit dem Kirchengemeinderat.
2. Potenzial- und Risikoanalyse: Bestandsaufnahme
Zu unserer Kirchengemeinde gehören 1266 Mitglieder, darunter  239 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Stand: 2.5.25).
Kinder und Jugendliche treffen sich in unserer Gemeinde in der Konfirmandenarbeit, im Kindergottesdienst, beim Krippenspiel, bei Familiengottesdiensten und bei kleinen Gemeindefesten.  
Kontakt von Mitarbeitenden mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gibt es bei den Gottesdiensten im Altenheim, bei Hausbesuchen, in Seelsorgegesprächen.
Wir haben festgestellt:
 – Außer in Seelsorgegesprächen und z.T. bei Besuchen agieren wir und unsere Mitarbeitenden nicht in strukturellen 1:1-Situationen.
 – Wir führen maximal zweimal im Jahr Übernachtungen durch: Konfirmandenfreizeit und Kinderbibeltag.
 – Die Kirchen- und Gemeinderäume sind von außen einsehbar. Ebenso das Pfarrbüro, das ein Gesprächszimmer hat. Diejenigen, die das Gespräch suchen, sitzen mit dem Rücken zum Fenster, das Vorhänge hat, die schützen, aber auch nicht blickdicht sind.
-Seelsorgegespräche finden nicht in der Pfarrwohnung statt.
- im Altenheim melden wir uns an, wenn wir für die Kirchengemeinde unterwegs sind und wahren räumlichen Abstand zu den alten Menschen, besonders, wenn diese bettlägerig sind. Die Hand eines alten Menschen oder eines sterbenden Menschen zu ergreifen, ist seelsorgerlich oft geboten. Auch die Handauflegung zur Segnung oder das Salben mit Öl. Es wird zuvor gefragt, was recht ist und was passt und dann erst gehandelt.
Wir legen Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander. Sowohl in der Konfirmandenarbeit als auch in der Arbeit mit Kindern, werden Jugendliche und Kinder ermutigt, zu sagen, was ihnen missfällt oder sie bedrückt. Auch Eltern und Angehörige werden immer wieder ermutigt, das Gespräch zu suchen, wenn etwas ansteht. Und das auch in zufälligen Kontakten zum Beispiel im Dorf: immer wieder sehen wir die Menschen und signalisieren Aufmerksamkeit.
Wir achten darauf, dass Kinder und Jugendliche/Konfirmanden miteinander respektvoll umgehen. Die ungute und diskriminierende Tonart, die in sozialen Medien herrscht, wird thematisiert. Übrigens auch in Predigten. Es wird darauf hingewiesen, dass schon Blicke verletzen, Gesten und Worte die Steigerung von Unterdrückung sind und dann natürlich erst recht körperliche Grenzüberschreitungen.
Bei kleinen Kindern ist es oft nicht einfach, die Grenze zu ziehen, wenn diese „auf Kuschelkurs“ gehen. Hier abzuschätzen, was einfach unbefangen kindlich ist und was seltsam auffällt, das ist eine Daueraufgabe. Aber von Erwachsenenseite ist immer darauf zu achten, dass wir ein Kind nicht zurückstoßen, aber behutsam eine Abstandsgrenze aufzeigen und dennoch unsere Zuwendung zeigen.
3. Personalauswahl und Personalentwicklung:
Mit jeder und jedem, die bei uns mitarbeitet, wird das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt besprochen. Auch mit Mitarbeitenden in kleinen/befristeten Arbeitsverträgen- das sind Putzdienste, Büro, Organistin.
Die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen, die Teilnahme an „Alle Achtung Schulungen“ und das erweiterte Führungszeugnis gehören dazu.
Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinde ist das EVSA Emmendingen (Denzlinger Str. 23, 79312 Emmendingen)
Für folgende Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ist die Personalabteilung des Evangelischen Oberkirchenrats zuständig: die Pfarrerin
Bei ehrenamtlich Mitarbeitenden, die einen besonderen Kontakt oder längeren Kontakt mit Jugendlichen haben, werden dazu angehalten, die Schulung „Alle Achtung“ zu absolvieren und das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.
4. Sensibilisierung und Fortbildung:
So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden
über den Schutz vor sexuellem Missbrauch
Aufgrund des Beschlusses der Landessynode im Herbst 2024 gilt generell für Kirchengemeinderäte:
Gewählte haben nach Übernahme ihres Ehrenamtes innerhalb eines Jahres ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und eine Schulung nach den Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu absolvieren und die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
Im Pfarrbüro wird eine Liste aller Personen geführt, die Tätigkeiten mit Schutzauftrag in der Kirchengemeinde ehrenamtlich ausführen.
Hauptamtlich Mitarbeitende sowie ggf. gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Pfarrbüro regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.
Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist:     die geschäftsführende Pfarrperson*.
In unserem Kooperationsraum ist Diakon Torben Bremm Multiplikator für die „Alle Achtung“ – Schulung.
Darüber hinaus achten wir auf Informations- und Präventionsangebote des Bezirks, des Jugendwerks, der EEB und sorgen für eine breit gestreute Einladung.
 
5. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Uns ist wichtig, dass alle in unserer Kirchengemeinde auf Mitarbeitende treffen, die
- ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen,
- ihre Rechte achten,
- eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und
- verinnerlicht haben: Gewalt darf in unserer Kirchengemeinde keinen Platz haben.
Nach diesen Grundsätzen gehen wir in all unseren Begegnungen miteinander um und halten auch andere ggf. dazu an.
6. Beschwerdeverfahren
Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen, Fragen zu stellen, zu kritisieren und sonstige Rückmeldungen zu geben.
Dazu fördern wir eine Feedback- und Fehlerkultur mit folgenden Maßnahmen:  wir weisen darauf hin bei Konfirmandenelternabenden. Es  wird ausdrücklich die Bereitschaft signalisiert, dass Eltern und Konfirmanden jederzeit Rückmeldung geben können. Auch im Konfirmandenunterricht gibt es genug Raum aufeinander zu hören, wie es den anderen jeweils geht.
Die Gesprächsbereitschaft der Pfarrerin wird veröffentlicht und immer wieder betont. Wir informieren alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert. Wir achten darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.
Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.
Ansprechstellen
Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen in der Kirchengemeinde informiert werden:
die geschäftsführende Pfarrperson* oder die Person im stellvertretenden Vorsitz des KGR*.
Folgende Ansprechstellen gibt es über die Kirchengemeinde hinaus:
im Kirchenbezirk:
Dekan/in*, Tel.: 07633/ 92 55 70 13
Schuldekan/in*, Tel.: 07633/ 92 55 70 22
in der badischen Landeskirche:
Ansprechstelle (kostenlos und anonym): 0721/ 91 75 626 und ansprechstelle@ekiba.de
in der Evangelischen Kirche in Deutschland(EKD):
Zentrale Anlaufstelle.help (kostenlos und anonym): zentrale@anlaufstelle.help
Tel: 0800 504 0 112 (Mo: 16.30h bis 17.30h, Di+Mi+Do: 10.00h bis 12.00h)
in den Landkreisen:
-  Wildwasser Freiburg e.V.
   Beratung und Informationen für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch
   Basler Str. 8, 79100 Freiburg
   Tel. 0761/ 336 45 (Mo+Di+Do: 10.30h bis 12.30h, Mi 14.00 bis 16.00h)
-  Grauzone
   Hilfe bei sexueller Gewalt im Schwarzwald-Baar-Kreis
   Mühlenstr. 42, Donaueschingen
   Tel. 0771/ 41 11 (Mo – Fr: 9.00h bis 13h)
Die Kontaktadressen von Ansprechstellen werden ständig auf der Homepage veröffentlicht.
7.      Handlungsplan:
Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird:
Bei akuter Bedrohung: sollte eine Person akut bedroht sein, bemühen wir uns zuallererst um den Schutz dieser Person.
Keine akute Bedrohung: wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle (s.u.) in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.
Zur Beratung stehen zur Verfügung:
- Ansprechstelle der Landeskirche: 0721/ 91 75 626 und ansprechstelle@ekiba.de
- Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
  Adolph-Kolping-Str. 19, 79822 Titisee-Neustadt, Tel: 07651/91 18 80
- Jugendamt: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
  Stadtstr. 2, 79104 Freiburg, Tel.: 0761/ 2187 2001
Hinweis aus dem EkiBa-Musterschutzkonzept:
„Bei Einschaltung der Polizei ist zu beachten, dass diese dazu verpflichtet ist, bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch (Offizialdelikt) weiter zu ermitteln. Da dies ggfs. den Interessen oder Wünschen der Betroffenen widerspricht, ist eine vorherige anwaltschaftliche Beratung zu empfehlen. Adressen finden Sie auf ‚Hilfe bei Sexualisierter Gewalt‘ (ekiba.de)“
Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde
Als Kirchengemeinde sind wir entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Meldungen über Fälle sexualisierter Gewalt bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen veranlasst werden, um die Gewalt zu beenden, die betroffenen Personen zu schützen und weitere Vorfälle zu verhindern.
Entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie muss unverzüglich die geschäftsführende Pfarrperson* oder die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat (s.u.) informiert werden, wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben.
Als Kirchengemeinde führen wir die Interventionsmaßnahmen selbst und eigenverantwortlich durch. Bei Interventionen steht uns die landeskirchliche Ansprechstelle beratend zur Seite (ansprechstelle@ekiba.de bzw. bernd.lange@ekiba.de, Tel.: 0721/ 9175-602).
Es ist ein Interventionsteam zu bilden. Dieses besteht aus den folgenden Funktionen:
   geschäftsführende Pfarrperson*
   die Person im stellvertretenden Vorsitz des KGR*
   ggf. die zweite Pfarrperson in Stellenteilung
Die geschäftsführende Pfarrperson* ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/ dem Verdacht vor Ort und informiert die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat (§14 Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt).
Die Meldestelle (§12 GewSchR) nimmt Meldungen von Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt entgegen, dokumentiert diese und sorgt für die weitere Bearbeitung der Meldung unter Berücksichtigung von Hinweisen auf täterschützende und tatbegünstigende Strukturen (meldestelle@ekiba.de bzw. sabine.woestmann@ekiba.de, Tel.: 0721/ 9175-608).
Hinweise:
 - Meldungen können von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs erfolgen.
 - Sollte die Pfarrperson selbst unter Verdacht stehen, ist der/ die Dekanin*, Melanchthonweg 2a,   79189 Bad Krozingen, dekanat.ekbh@kbz.ekiba.de , Tel.: 07633/ 9255-7014) für die Kommunikation mit der Landeskirche und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
 - Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Betroffener Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Betroffene und ggf. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
 - Gegenüber der verdächtigten/ übergriffigen Person werden – sofern es sich um einen Mitarbeitenden handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggf. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten. Ehrenamtlichen kann, ggf. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.
 - Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Betroffenen.
 - Gesetzliche Meldepflichten sind zu beachten.
 - Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.
Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen
Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln.
Zur fachlichen Beratung beziehen wir die spezialisierte Fachberatungsstelle (Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Adolph-Kolping-Str. 19, 79822 Titisee-Neustadt, Tel: 07651/91 18 80) oder eine andere kompetente Stelle (z.B. Grauzone. Hilfe bei sexueller Gewalt im Schwarzwald-Baar-Kreis, Mühlenstr. 42, Donaueschingen, Tel. 0771/ 41 11) mit ein. Die geschäftsführende Pfarrperson* wird über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert, um Transparenz nach innen und außen herzustellen.
Betroffene von sexualisierter Gewalt durch TäterInnen außerhalb der Verantwortung der Kirchengemeinde
Betroffene, die sich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden. Dabei sind die ins Vertrauen gezogenen Mitarbeitenden ausdrücklich dazu aufgefordert, sich dabei von den genannten Stellen Unterstützung zu holen. Ist oder war die Tatperson bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Landeskirche aktiv, ist die Meldestelle (s. unter A) im Evangelischen Oberkirchenrat zu informieren.
8.      Aufarbeitung: so arbeiten wir sexualisierte Gewalt auf
Reflexion aktueller Vorkommnisse
Vermutungen und Vorwürfe, die in unserer Kirchengemeinde aufkommen sollten, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet und in unser Schutzkonzept eingefügt. Wir wollen so damit umgehen, dass deutlich wird: Wir stellen uns dem Thema. Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen. Wir suchen auch nach passenden Möglichkeiten, darüber zu sprechen.
9.      Partizipation und Qualitätsmanagement:
         So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden:
Die geschäftsführende Pfarrperson* achtet darauf, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in Bezug auf sexualisierte Gewalt mindestens einmal jährlich auf die Tagesordnung des Kirchengemeinderats kommen.
Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.
Wie in Punkt 3 vereinbart, überprüft das Pfarrbüro mindestens einmal jährlich die Aktualität der Liste der ehrenamtlichen Personen und die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente.
Dieses Schutzkonzept wird vom Kirchengemeinderat alle 6 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.
10.    Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit:
Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept, den Verhaltenskodex und die Beratungs- und Beschwerdewege in der Kirchengemeinde bekannt.
Hierfür nutzen wir folgende Medien und Wege:
 -  Das gesamte Schutzkonzept wird auf der Homepage der Kirchengemeinde leicht zugänglich eingestellt.
 - Der Verhaltenskodex wird zusätzlich im Gemeindesaal ausgehängt.
 - Kontaktadressen für Beratung und Beschwerden, insbesondere die landeskirchlichen Ansprechstellen, veröffentlichen wir außerdem auf der Homepage. Im Schaukasten und im Gemeindebrief weisen wir auf die Homepage hin.
11.    Beschluss
Wir stehen hinter dem Schutzkonzept und verantworten die Umsetzung
 
Dies wurde in der Sitzung vom 10.5.2025 vom Kirchengemeinderat Lenzkirch-Schluchsee beschlossen.
 
 
Gez. Gabriele Heuß, Pfarrerin und 1. Vorsitzende
 
Gez. Sandra Bernhardt, stellv. Vorsitzende und
Silvia Kern, KGR